In Deiner Ausbildung zur Führerscheinklasse B196 wirst Du gezielt auf das Fahren von Leichtkrafträdern vorbereitet. Mit dieser Erweiterung Deiner Führerscheinklasse B erhältst Du die Berechtigung, Motorräder bis 125 ccm zu fahren, ohne eine zusätzliche Motorradprüfung ablegen zu müssen. Diese Ausbildung ist ideal für alle, die mehr Mobilität im Alltag oder auf Reisen wünschen.
Nachfolgend findest Du alle wichtigen Informationen zur Führerscheinausbildung, den Stundenumfang, den Voraussetzungen und den Besonderheiten der Klasse B196 zusammengefasst.
Rücksichtsvoll und sicher im Verkehr – von Anfang an!
Ausbildung
• Mindestalter: 25 Jahre (min. 5 Jahre Besitzer des PKW-Führerscheins) • Ausbildung: Theorie und Praxis • Prüfung: keine zusätzliche Prüfung nötig • Eingeschlossene Klassen: Leichtkrafträder bis zu 125ccm
Voraussetzung
• biometrisches Passfoto • Kopie des PKW-Führerscheins • Personalausweis oder Reisepass • Teilnahmebestätigung: B196-Schulung der Fahrschule
Stundenumfang
theorie
• Doppelstunde in jeweils 90 Minuten • 4 Stunden Theorieunterricht • Zusatzstoff: 2 extra Stunden
Praxis
• 5 Fahrten auf einer 125ccm • Übungsstunden nach Bedarf
Sonstiges
• Gilt nur für Motorräder bis 125 ccm • Maximal 15 PS (11 kW) Leistung • Keine Beförderung von Anhängern oder zusätzlichen Personen möglich (anders als bei Klasse A1!) • Berechtigung nur innerhalb Deutschlands gültig (keine EU-weite Gültigkeit)